Rechtsprechung
   LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22 SK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26508
LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22 SK (https://dejure.org/2023,26508)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.01.2023 - 10 Sa 725/22 SK (https://dejure.org/2023,26508)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 10 Sa 725/22 SK (https://dejure.org/2023,26508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,26508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    §§ 4 Abs. 2, 5 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, SokaSiG2, §§ 38, 242, 823 Abs. 1, 1004 BGB, § 9 UWG

  • IWW

    § 4 Abs. 2 TVG, § ... 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 242 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 170 Abs. 2 StPO, § 5 Abs. 4 TVG, § 88 ZPO, § 86 ZPO, § 9 Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG, § 2 Abs. 1 TVG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 27 Abs. 2, 666 BGB, § 1 ff. des Tarifvertrags über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk, § 5 TVG, § 5 Abs. 1a TVG, Art. 80 Abs. 1 GG, §§ 1004, 823 BGB, § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 93 Abs. 1 AktG, § 4a BetrAVG, § 259 BGB, §§ 131, 132 AktG, §§ 38, 32 BGB, § 27 BGB, § 32 BGB, § 85 Abs. 1 HwO, §§ 85 Abs. 2, 83, 62 HwO, § 823 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist gleichwohl anerkannt, dass nach Treu und Glauben Auskunftsansprüche bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über den bestehenden Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann, ohne dass durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche die Darlegungs- und Beweissituation im Prozess unzulässig verändert werden darf (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 29, NZA 2020, 1113).

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 36, NZA 2020, 1113), wobei dabei auch die Art der Sonderbeziehung eine Rolle spielen kann (BeckOGK/Kähler Stand: 15.09.2022 § 242 Rn. 730).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Diesen Grundkonsens lebendig zu erhalten, ist Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit (vgl. BVerfG 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - zu III der Gründe, NJW 1977, 751).

    Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können (vgl. BVerfG 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - zu III der Gründe, NJW 1977, 751; Wimmer NJW 1982, 2793 ff.).

  • BGH, 10.12.2020 - I ZR 153/17

    YouTube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen der Nutzer

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Anknüpfungspunkt für eine Auskunftspflicht nach § 242 BGB können nämlich nicht nur vertraglich begründete Rechtsbeziehungen sein, sondern auch gesetzliche Schuldverhältnisse, z.B. aus Deliktsrecht (vgl. BGH 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - Rn. 32, NJW 2021, 779; Müko-BGB/Schubert 9. Aufl. § 242 Rn. 121).

    Allerdings begründet allein die Tatsache noch keine Auskunftspflicht, dass jemand über Sachverhalte informiert ist oder sein könnte, die für andere von Bedeutung sind (vgl. BGH 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - Rn. 32, NJW 2021, 779).

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Dabei kann es darum gehen, das Unternehmen bekannter zu machen oder dessen Reputation - z.B. als "good corporate citizen", zu verbessern (vgl. BGH 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01 - zu IV 1 der Gründe, NJW 2002, 1585).

    Dem Vorstand ist bei der Frage der Öffentlichkeitsarbeit ein großer Ermessenspielraum zuzubilligen (vgl. BGH 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01 - zu IV 1 der Gründe, NJW 2002, 1585; NK-ArbR/Pusch/Daub 2. Aufl. § 93 AktG Rn. 8 und 11; allgemein zum weiten Ermessenspielraum Müko-AktG/Spindler 5. Aufl. § 93 Rn. 63).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Der Begriff der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfordert es, dass ihr Zweck bestimmt und ihre Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG).

    Das ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn die Tarifvertragsparteien das Letztentscheidungsrecht haben und die Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung paritätisch durchführen (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG; Wiedemann/Oetker TVG 8. Aufl. § 1 Rn. 811; NK-ArbR/Bepler 2. Aufl. § 4 TVG Rn. 72; kritisch Kolbe/Rieble ZfA 2006, 125 ff.).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18

    Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Auch in Bezug auf das SokaSiG2 hat das BAG verneint, dass ein unzulässiger Druck in Richtung eines Verbandsbeitritts bei den die AVE tragenden Verbände, um größere Einflussmöglichkeit geltend zu machen, anzunehmen sei (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 573/18 - Rn. 20, NZA 2020, 1644).

    (a) Gemeinsame Einrichtungen sind nach allgemeiner Ansicht von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 573/18 - Rn. 48, NZA 2020, 1644).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    9 Abs. 3 GG schützt aber nicht vor Konkurrenz durch andere Koalitionen und auch nicht vor anderen Tarifverträgen, mögen diese auch durch eine Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs. 4 TVG erstreckt worden sein (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, AP Nr. 35 zu § 5 TVG).

    Die AVE von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133, AP Nr. 35 zu § 5 TVG).

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Insbesondere umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung der Tarifautonomie (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 30, NZA 2015, 306).

    Art. 9 Abs. 3 GG ist in diesem Sinne ein weiteres durch § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Recht, obwohl es dort nicht ausdrücklich erwähnt ist (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 30, NZA 2015, 306).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Demgegenüber genügt es nicht, wenn von einer Regelung oder Maßnahme ein bloßer Anreiz zum Beitritt zu einer Koalition ausgeht (vgl. BVerfG 9. Juli 2020 - 1 BvR 719/19 ua. - Rn. 27, NZA 2020, 1118).

    Allein dadurch, dass jemand den Vereinbarungen fremder Tarifvertragsparteien unterworfen wird, ist ein spezifisch koalitionsrechtlich geschütztes Recht nicht betroffen (vgl. BVerfG 9. Juli 2020 - 1 BvR 719/19 ua. - Rn. 33, NZA 2020, 1118; Hess. LAG 17. Dezember 2021 - 10 Sa 403/21 SK - Rn. 37, Juris).

  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
    Eine allgemeine Rechenschaftspflicht i.S.d. § 259 BGB (vgl. BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 19, NJW 2016, 708; BeckOGK/Kähler Stand: 15.09.2022 § 242 Rn. 756) über die Verwendung der tariflichen Beiträge lässt sich hingegen aus § 242 BGB nicht ableiten.
  • BAG, 25.10.1984 - 6 AZR 35/82

    Baugewerbe - Konkursausfallgeld - Urlaubsgeld - Erstattungsanspruch

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BGH, 11.11.2002 - II ZR 125/02

    Umfang der Auskunftspflicht eines Dachverbandes

  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BGH, 06.02.2019 - VII ZB 78/17

    Zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen

  • LAG Hessen, 17.12.2021 - 10 Sa 403/21

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren Bau für ein Unternehmen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht